
Kompetente Rechtsberatung:
„Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht habe ich das Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen!“
Qualifikation:
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Studium
Rechtswissenschaften, 1. und 2. Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf

Anwaltszulassung
seit 2002:
für alle Amts- und Landgerichte. Nach dem Wegfall der sogenannten Singularzulassung bin ich auch berechtigt, bei allen Oberlandesgerichten aufzutreten. Zusätzlich darf ich in Strafsachen Revisionen vor dem Bundesgerichtshof führen.
für alle Amts- und Landgerichte. Nach dem Wegfall der sogenannten Singularzulassung bin ich auch berechtigt, bei allen Oberlandesgerichten aufzutreten. Zusätzlich darf ich in Strafsachen Revisionen vor dem Bundesgerichtshof führen.
Fachanwalt Strafrecht
seit 2005:
Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Köln
Rechtsgebiete
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